Kletterwald-Regeln
Die nachfolgenden Regeln sind verbindlich und werden durch Begleichung des Eintrittspreises anerkannt. Sowie muss vor dem Klettern eine Nutzungsbedingung/Haftungsausschluss unterschrieben werden.
Der Mini Monkey Kinderkletterwald ist kein „Hochseilgarten“, sondern wurde nach der Spielplatznorm gebaut und vom Bauamt genehmigt. Die maximale Höhe der Parcours beträgt 1,50 m „Fallhöhe“ die – laut Spielplatzordnung – nicht mit Klettergeschirren gesichert werden muss. Die Sicherheit der Kletterkinder hat oberste Priorität und die Anlage wird regelmäßig von uns kontrolliert und gewartet.
Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen sind Unfälle jedoch niemals ganz auszuschließen. Um die Risiken so gering wie möglich zu halten, bitten wir Eltern, Erzieher und Aufsichtspersonen, um Berücksichtigung einiger wesentlicher Aspekte:
• Den Anweisungen des Personals ist stehts folge zu leisten!
• Die Benutzung des Kinderkletterwaldes ist nur während der Öffnungszeiten und nur mit gültiger Eintrittskarte zulässig. Der Mini Monkey Kinderkletterwald hat das Recht, die Anlage oder Teile der Anlage wetter- oder wartungsbedingt (z. B. bei Gewitter, Sturm) zu schließen.
• Die Kletterkinder benutzen den Kinderkletterwald einschließlich aller Plattformen, Sicherungsmaterialien und Elemente auf eigene Gefahr. Die Verpflichtung des Kinderkletterwaldes, den Kletterwald in einem verkehrssicheren Zustand zu halten, wird davon nicht berührt. Für Sach- und Vermögensschäden wird außer im Rahmen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht gehaftet. Dieses gilt auch für den Verlust von Wertgegenständen. Für Schäden, die durch Kletterkinder oder Aufsichtspersonen verursacht werden, haftet der Kletterwald nicht. Die Haftung im Übrigen richtet sich nach dem Gesetz.
• Kinder sollten zum Beklettern der Anlage gesund und fit sein, damit Unfälle durch Unwohl sein (z. B. starke Erkältung, Magen-Darm-Grippe oder starke Müdigkeit) vermieden werden und entsprechende Kleidung tragen: festes Schuhwerk (nicht barfuß und nicht mit Helm wegen der Gefahr des Hängenbleibens), lange Haare zusammenbinden, keine Kordeln, Schals, Schmuck (in Form von Ketten, langen Ohrringen, Ringen oder Uhren), sowie andere lose Teile an der Kleidung, die hängenbleiben könnten. Generell herrscht auf den Parcours Süßigkeiten Verbot, wegen Verschluckungsgefahr.
• Die Aufsicht der Kletterkinder obliegt den Aufsichtspersonen (Eltern, Großeltern, Tanten oder Freunden). Es ist nicht gestattet, die Kinder allein und unbeaufsichtigt die Anlagen beklettern zu lassen.
• Aufsichtspersonen dürfen die Kinderparcours nicht beklettern.
• Es besteht die Möglichkeit, sehr junge oder unsichere Kinder durch Klettergeschirre zu sichern. Diese geben wir in entsprechenden Fällen (jedoch nicht zum Spaß) aus. Das Benutzen von Klettergeschirren erfolgt nach Rücksprache mit dem Kletterwald-Personal. Wir bitten die Aufsichtspersonen, uns in den entsprechenden Fällen darum zu ersuchen.
• Klettern erfordert Konzentration und ist körperlich anstrengend. Je jünger/ ungeübter die Kinder sind, desto schneller ermüden Sie und sollten dann von den Aufsichtspersonen zu Pausen angehalten werden, damit durch Müdigkeit und daraus resultierende Unkonzentriertheit beim Klettern Unfälle vermieden werden.
• Das Kisten-/Netz-/Baumklettern ist nur mit dem Personal und ordnungsgemäßer Sicherung zu den angegebenen Zeiten durchzuführen. Bitte an das Personal wenden.
• Rücksicht nehmen auf andere. Kein schupsen, drängeln oder rempeln.